Beitrag von Dr. Sascha Abrar in der Lebensmittelzeitung: Unterlassung muss nicht Rückruf bedeuten
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückrufpflichten sorgt für Diskussionen. Verurteilt ein Gericht ein Unternehmen wegen einer Markenverletzung zur Unterlassung, so darf dieses die entsprechende Bezeichnung nicht mehr auf seinen Verpackungen oder im Webshop benutzen. Laut dem BGH muss der Unterlassungsschuldner aber auch aktiv werden und...