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Greenwashing und blaue Wunder – alles im grünen Bereich?

Der „Grüne Bereich“, wie er nach der Farbe der Fachzeitschrift Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) genannt wird, umfasst unter anderem das Markenrecht, Designrecht, Patentrecht und das Wettbewerbs- bzw. Lauterkeitsrecht. Immer häufiger sind Rechtsanwälte und Gerichte im grünen Bereich mit „Greenwashing“ beschäftigt. Greenwashing nennt man Werbemaßnahmen, die darauf zielen, einem Unternehmen oder Produkt ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt (vgl. Wikipedia/Greenwashing). Aus rechtlicher Sicht geht es bei Greenwashing insbesondere um die Frage, ob eine umweltbezogene Werbeaussage irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist. Daher passt „Greenwashing“ nicht nur farblich sondern auch thematisch in unseren grünen Bereich.

Strenge rechtliche Maßstäbe bei umweltbezogenen Werbeaussagen

Gerichte, angefangen mit dem Bundesgerichtshof im Jahr 1987, stellen (ähnlich wie bei gesundheitsbezogener Werbung) strenge Anforderungen an die Richtigkeit einer umweltbezogenen Werbeaussage (hierzu mehr von Sebastian Laoutoumai in der Lebensmittelzeitung). Wegen der Unklarheiten über Bedeutung und Inhalt von Begriffen wie etwa „umweltfreundlich“, „umweltverträglich“, „umweltschonend“ oder „bio“ sei eine Irreführungsgefahr im Bereich der umweltbezogenen Werbung besonders groß, so das Landgericht Stuttgart in einem Urteil vom 10. Januar 2022 zu irreführender Werbung für Nachhaltigkeitsfonds (36 O 92/21 KfH).

Nur die Wahrheit

Aber nicht nur Gerichte sind streng, wenn es um Greenwashing geht. Nach einer Razzia bei einer deutschen Bank und deren Tochter wegen des Vorwurfs des Greenwashings muss der Chef der Tochter gehen. Es geht um den Vorwurf einer „Whistleblowerin“ (Handelsblatt), die Tochter habe Finanzprodukte als nachhaltig deklariert, obwohl sie es gar nicht waren (FAZ, 1. Juni 2022). Ist das gar ein Dieselgate für Asset-Manager (Pioneer Investment Briefing)?

Dabei ist die Werbung mit umweltbezogenen Aussagen eigentlich ganz einfach. Die Werbeaussage muss richtig, eindeutig und klar sein. Was drauf steht, muss drin sein.

Freilich ist es in der Praxis für Unternehmen nicht ganz so einfach, rechtliche Risiken bei „Green Marketing“ bzw. Nachhaltigkeitsmarketing zu reduzieren, um im grünen Bereich zu bleiben und ein blaues Wunder zu vermeiden (vgl. Schönauer, 31. Mai 2022, FAZ).

Entwürfe zur Vermeidung von Greenwashing

Um der Gefahr von Greenwashing im Bereich von Fondsprodukten zu begegnen, hat die BaFin vor einiger Zeit den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen vorgelegt.

Was die EU nun plant, um Greenwashing zu verhindern, beschreibt Sebastian Laoutoumai in Heft 6/2022 der Fachzeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP).

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