Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Thema Datenschutz für Unternehmen noch einmal einen höheren Stellenwert bekommen. Eine gute Datenschutzorganisation verringert das Risiko von Datenschutzvorfällen und stärkt das Vertrauen der eigenen Kunden in das Unternehmen. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang auch eng mit internen und externen Datenschutzbeauftragten und IT-Sachverständigen zusammen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Einführung eines Datenschutzmanagementsystems sowie bei der datenschutzrechtlichen Bewertung neuer Geschäftsmodelle. Sollen neue digitale Dienste zur Entlastung der eigenen Arbeitsabläufe eingeführt werden, begleiten wir unsere Mandanten bei der datenschutzrechtlichen Einschätzung und der Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung.

Die Beantwortung von Betroffenenanfragen stellt Unternehmen oftmals vor große Herausforderungen. Das gilt insbesondere für das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Wir beraten Unternehmen bei der Implementierung von Prozessen, die eine zeitnahe und ordnungsgemäße Beantwortung von Auskunftsanfragen ermöglichen.

Wir unterstützen Unternehmen außergerichtlich sowie gerichtlich bei der Verteidigung gegen Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und beraten bei der Beantwortung von Anfragen oder Beanstandungen der Datenschutzaufsichtsbehörden.

  • Data Privacy Litigation (Prozessführung im Datenschutzrecht, z.B. Verteidigung gegen Auskunfts- und/oder Schadenersatzklagen)
  • Datenschutzrechtliche Begleitung bei der Einführung von technischen Lösungen (inkl. Datenschutzfolgenabschätzung)
  • Erstellung eines umfassenden Datenschutzkonzepts für Ihr Unternehmen
  • Erstellung von Datenschutzerklärungen für Websites und Apps (inkl. Cookie-Richtlinie, Einholung von Einwilligungen)
  • Erstellung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Verträgen über die gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Beratung von externen und internen Datenschutzbeauftragten
  • Vertretung gegenüber den Datenschutzbehörden (z.B. bei Bußgeldverfahren, bei Auskunftsersuchen, Beschwerdeverfahren, Anhörungen)
  • Beratung bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung)
  • Unterstützung bei der Erstellung einer internen Datenschutzorganisation (z.B. Löschkonzept)
  • Unterstützung beim Datentransfer ins Ausland (insb. EU-Standardvertragsklauseln)
  • Schulung von Angestellten
  • Datenschutzrechtliche Unterstützung beim Direktmarketing (Newsletter, Telefonanrufe, Direktnachrichten auf Social-Media)

                    Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB