Wir schützen und verteidigen Designs.

Im Designrecht geht es um den Schutz von zwei- und dreidimensionalen Gestaltungen eines Erzeugnisses oder Teilen davon – vereinfacht gesagt, um den Schutz des Designs von Stühlen, Ersatzteilen oder Lampen, um nur einige Beispiele zu nennen. Zu dem Schutz eines Designs gehört eine internationale Schutzstrategie, welche die Anmeldung von Designs, zum Beispiel als Geschmacksmuster in der EU, beinhaltet. Ohne wirksamen rechtlichen Schutz ist das Design eines Produkts auf Sand gebaut.

Gute Künstler kopieren, großartige Künstler stehlen“, sagte Apple-Gründer Steve Jobs im Jahr 1994. Dieser fragliche Satz zeigt, dass es mit der Anmeldung von Designs längst nicht getan ist. Das Design muss gerichtlich durchgesetzt und verteidigt werden.

Wir setzen Designrechte gerichtlich gegen Dritte durch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Recht des geistigen Eigentums und im Wettbewerbsrecht wissen wir, welche Maßnahmen gegen Nachahmungen helfen, wenn der Designschutz einmal nicht hilft. So sorgen wir dafür, dass Produktdesigns in Gerichtsverfahren effektiv gegen Dritte durchgesetzt werden. Über unser internationales Netzwerk können wir eine weltweite designrechtliche Beratung ermöglichen und eine schnelle gerichtliche Rechtsdurchsetzung oder Verteidigung koordinieren.

Neben der strategischen, internationalen Rechtsdurchsetzung verteidigen wir Unternehmen gegen unberechtigte Angriffe aus Designs. Wir verteidigen Designs gegen Angriffe in Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie bundesweit in den Gerichtssälen in Deutschland.

 


                    Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB