Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Wettbewerbsrecht - verbietet „unlautere Geschäftspraktiken“ und regelt unter anderem, wie Unternehmen nicht werben dürfen. Die Formen unlauterer Geschäftspraktiken sind vielfältig und werden durch die Rechtsprechung konkretisiert. Daher ist die Kenntnis der vielfältigen Rechtsprechung zu Themen wie Produktnachahmung, Greenwashing, Werbung mit Testsiegen, Werbung mit Spitzenstellungen und vergleichender Werbung unerlässlich, wenn es um die Planung einer neuen Werbekampagne, um Informationspflichten oder um den Schutz von Produktgestaltungen geht.

Unternehmen sind aufgrund zahlreicher gesetzlicher Vorgaben im E-Commerce und in anderen Bereichen verpflichtet, Verbraucher detailliert über ihre Leistungen zu informieren. Hält ein Unternehmen die gesetzlichen Informationspflichten nicht ein, kann dies einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen, der von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzorganisationen bzw. Wettbewerbsverbänden geahndet werden kann. Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer, die zahlreichen Informationspflichten für das eigene Geschäftsmodell richtig umzusetzen. Im Falle eines Angriffs unterstützen wir bei der Verteidigung.

Verhält sich ein Mitbewerber unlauter, unterstützen wir unsere Mandanten, unter anderem Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Hierbei kommt unsere langjährige Erfahrung im Wettbewerbsrecht zum Tragen, denn eine ordnungsgemäße Abmahnung und ein Eilverfahren erfordern höchste Präzision und Schnelligkeit. 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und prozessualen Vertretung in Fällen, in denen es um die wettbewerbliche Beurteilung von Produktnachahmungen und sog. „Lookalikes“ geht.


                    Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB