Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen ist eines der wichtigsten Themen für nahezu jedes Unternehmen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung digitaler Dienste, sprich bei der Auswahl des Dienstes bis hin zur Verhandlung der dazugehörigen Verträge mit den Dienstleistern.
Durch die neuen Anforderungen der KI-Verordnung (AI Act) werden Unternehmen, die KI-Systeme in ihre Unternehmensprozesse einbinden wollen, auch die regulatorischen Anforderungen beachten müssen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einführung solcher KI-System und bei der Erstellung von unternehmensinternen KI-Richtlinien.
Daneben beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung und Verhandlung von klassischen IT-Verträgen und bei der Umsetzung komplexer IT-Projekte. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist zudem die streitige Beratung unserer Mandanten, beispielsweise wenn ein IT-Projekt scheitert.
- Erstellung von IT-Verträgen
- Beratung und Verhandlung von IT-Verträgen
- Softwarelizenzvertrag
- Softwareerstellungsvertrag
- Vertrag über die Anpassung von Software (Customization)
- Software as a Service-Verträge (SaaS)
- Softwarewartungsverträge (inkl. Service-Level-Agreement, SLA)
- Beraterverträge
- Unterstützung beim Einsatz von Open-Source-Software
- Cloud Computing
- Softwarevertriebsverträge
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Unterstützung bei streitigen Auseinandersetzungen eines gescheiterten IT-Projekts
- Einführung von KI-Richtlinien im Unternehmen