Die Digitalisierung von Arbeitsprozessen ist eines der wichtigsten Themen für nahezu jedes Unternehmen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einführung digitaler Dienste, sprich bei der Auswahl des Dienstes bis hin zur Verhandlung der dazugehörigen Verträge mit den Dienstleistern.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet Unternehmen erhebliche Chancen, bringt jedoch auch neue rechtliche Anforderungen mit sich. Wir beraten bei der rechtssicheren Einführung und Nutzung von KI-Systemen – von der Vertragsgestaltung über Haftungsfragen bis zur Umsetzung der Vorgaben des AI Act und datenschutzrechtlicher Anforderungen. So unterstützen wir Unternehmen dabei, innovative Technologien rechtskonform und zukunftssicher einzusetzen.
Daneben beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung und Verhandlung von klassischen IT-Verträgen und bei der Umsetzung komplexer IT-Projekte. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist zudem die streitige Beratung unserer Mandanten, beispielsweise wenn ein IT-Projekt scheitert.
- Erstellung von IT-Verträgen
- Beratung und Verhandlung von IT-Verträgen
- Softwarelizenzvertrag
- Softwareerstellungsvertrag
- Vertrag über die Anpassung von Software (Customization)
- Software as a Service-Verträge (SaaS)
- Softwarewartungsverträge (inkl. Service-Level-Agreement, SLA)
- Beraterverträge
- Unterstützung beim Einsatz von Open-Source-Software
- Cloud Computing
- Softwarevertriebsverträge
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Unterstützung bei streitigen Auseinandersetzungen eines gescheiterten IT-Projekts
- Einführung von KI-Richtlinien im Unternehmen
- Unterstützung bei der Einführung KI-Systemen
Gerne bringen wir Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs die Rechtslage näher und unterstützen Sie dabei, Rechtsklarheit zu gewinnen. Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein Kennenlerngespräch.
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Einen Überblick Rund um das Thema KI und Recht im Unternehmen finden Sie in unserem gleichnamigen Fokusthema-Beitrag: KI und Recht im Unternehmen |