• Home
  • Team
      • Back
      • Dr. Sascha Abrar
          • Back
          • Veröffentlichungen
      • Oliver Löffel
          • Back
          • Veröffentlichungen
      • Sebastian Laoutoumai
          • Back
          • Veröffentlichungen
      • Birgit Finsterbusch
      • Tanja Reichel
  • Rechtsgebiete
      • Back
      • Datenschutzrecht
      • Designrecht
      • Geschäftsgeheimnisse
      • Markenrecht
      • Medienrecht
      • IT-Recht
      • Urheberrecht
      • Wettbewerbsrecht
  • Fokusthemen
  • Blog
  • Kontakt
      • Back
      • E-Mail senden
      • Impressum
      • Datenschutzerklärung
      • Anfahrt

Sprache auswählen

  • Deutsch (Deutschland)
  • English (United Kingdom)

VG Münster: Keine Vermutung für die Erforderlichkeit zum Erhalt ganzer Dokumente über Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 24. Mai 2025

Das Verwaltungsgericht Münster hat sich in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urt. v. 28.4.2025 - 1 K 3701/21) mit dem Umfang des Auskunftsanspruch und insbesondere dem Anspruch auf Erhalt einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO befasst. 

Weiterlesen: VG Münster: Keine Vermutung für die Erforderlichkeit zum Erhalt ganzer Dokumente über Art. 15 Abs....

Verstöße gegen die prozessuale Waffengleichheit - Empörung lohnt sich nicht

Details
Geschrieben von: Oliver Löffel
Veröffentlicht: 06. Mai 2025

Einstweilige Verfügungen sind eilbedürftig. Beschlussverfügungen - Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung - sind besonders dringend (§ 937 Abs. 2 ZPO). Sie erfordern schnelles Handeln der Anwältinnen und Anwälte, ein schnelles - summarisches - Verfahren und eine schnelle Entscheidung der Richterinnen und Richter. Dabei können Fehler passieren. Menschen sind fehlbar. Verstöße gegen die prozessuale Waffengleichheit in Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren wird es daher immer geben. Empörung über solche Verstöße lohnt sich jedoch meist nicht, wie eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt:

Weiterlesen: Verstöße gegen die prozessuale Waffengleichheit - Empörung lohnt sich nicht

DSGVO-Auskunft als Druckmittel im Arbeitsrecht: Was das BAG jetzt klargestellt hat

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 19. April 2025

In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen wird das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO weiterhin als strategisches Druckmittel eingesetzt. Arbeitnehmer nutzen es gezielt, um Unternehmen zur Herausgabe umfassender Informationen zu zwingen – häufig in der Hoffnung, sich dadurch eine bessere Verhandlungsposition zu verschaffen. Für Unternehmen bedeutet das oft einen erheblichen Aufwand in Bezug auf Zeit, Personal und Ressourcen. Befeuert wurde diese Praxis durch mehrere insbesondere erstinstanzlichen Entscheidungen von Arbeitsgerichten in der Vergangenheit, die bei bloß verspäteter oder unvollständiger Auskunftserteilung hohe Schadensersatzsummen zusprachen – teils bis zu 10.000 Euro.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner aktuellen Entscheidung vom 20. Februar 2025 (Az. 8 AZR 61/24) nun für mehr Klarheit gesorgt. Es betont dabei einerseits zwar die Wichtigkeit des Auskunftsrecht. Lässt aber pauschale Ausführungen in Bezug auf einen angeblich erlittenen Schaden nicht ausreichen. 

Weiterlesen: DSGVO-Auskunft als Druckmittel im Arbeitsrecht: Was das BAG jetzt klargestellt hat

Hinweis auf neuen Fachaufsatz - DORA-Mindestvertragsinhalte vs. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 29. März 2025

Seit dem 17. Januar 2025 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA) in der EU von Finanzunternehmen verbindlich anzuwenden. Zu den zahlreichen Pflichten zur Steigerung der eigenen operationalen Resilience gehört es dabei, über bestimmte vertragliche Regelungen größeren Einfluss auf die angebundenen IT-Dienstleister nehmen zu können. Um die Verhandlungsposition der Finanzunternehmen zu stärken, hat sich der Verordnungsgeber gedacht, regelt er in Art. 30 DORA gewisse Mindestvertragsklauseln. Diese sind mit IT-Dienstleistern zu vereinbaren, wenn eine IKT-Dienstleistung eingekauft werden soll. Das Problem in der Praxis hierbei ist nicht selten, dass die Klauseln inhaltlich nicht stets passen oder IT-Dienstleister die Klauseln nicht akzeptieren. In der zweiten Konstellation sind Finanzunternehmen eigentlich gezwungen, vom Vertragsschluss insgesamt abzusehen, denn der Wortlaut von Art. 30 DORA bietet in der Hinsicht wenig Spielraum. 

Weiterlesen: Hinweis auf neuen Fachaufsatz - DORA-Mindestvertragsinhalte vs. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Digitale Barrierefreiheit - Neue Marktüberwachungsstelle vorgestellt

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 20. März 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter von bestimmten Produkten oder Dienstleistungen diese ab Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das BFSG sieht ein gestuftes Sanktionssystem bei Verstößen gegen die Pflichten vor. Durchgesetzt werden die behördlichen Maßnahmen insbesondere von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. 

Weiterlesen: Digitale Barrierefreiheit - Neue Marktüberwachungsstelle vorgestellt

Digitale Barrierefreiheit in Arztpraxen – Was Sie wissen müssen

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 20. März 2025

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) in Kraft. Es soll den Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern.

Mehr Informationen zum BFGSG in unserem Fokusthema „Digitale Barrierefreiheit“

Ziel ist es, bestehende Barrieren abzubauen und eine umfassendere Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das Gesetz enthält einen abschließenden Katalog von Produkten und Dienstleistungen, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen. Ärztliche Leistungen selbst fallen dabei nicht unter das BFSG. Dennoch sollten sich auch Arztpraxen mit den neuen Anforderungen vertraut machen, da sie in bestimmten Konstellationen auch betroffen sein können.

Wann betrifft das BFSG Arztpraxen?

Weiterlesen: Digitale Barrierefreiheit in Arztpraxen – Was Sie wissen müssen

KI-Verordnung: Wer ist Betreiber bei der Auftragsverarbeitung?

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 16. März 2025

Einführung: Auftragsverarbeitung und Künstliche Intelligenz

Unternehmen beauftragen häufig Dienstleister mit der Durchführung spezifischer Aufgaben. Banken setzen beispielsweise spezialisierte Dienstleister ein, welche die Kreditwürdigkeit potentieller Kunden prüfen. In einer anderen Konstellation beauftragen Versicherer Dienstleister mit der Schadenbearbeitung. In beiden Fällen kommt es zunehmend auf Seiten der Dienstleister zum Einsatz von künstlicher Intelligenz, um die Durchführung der Dienstleister schneller und effizienter zu gestalten.

Die Dienstleister haben hierfür eigens KI-Systeme entwickelt oder entwickeln lassen, um ihre Leistungen gegenüber den Kunden (Banken, Versicherern etc.) anbieten zu können. Einzig der Dienstleister selbst nutzt also zur Leistungserbringung das hierfür konzipierte KI-System. Eine Nutzung durch die Kunden findet gerade nicht statt, eben weil sie zur Effizienzsteigerung diese Leistung an den Dienstleister ausgegliedert haben.

Weiterlesen: KI-Verordnung: Wer ist Betreiber bei der Auftragsverarbeitung?

Digitale Barrierefreiheit: Müssen E-Mails künftig barrierefrei sein?

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 08. März 2025

Durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen ab dem 29.06.2025 Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei sein (einen ausführlichen Überblick hierzu finden Sie auf unserer Fokusseite „Digitale Barrierefreiheit“). In der praktischen Umsetzung stellt sich für Unternehmen die Frage, was alles unter "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" fällt und ob dies auch E-Mails umfasst. Dieser Beitrag gibt Aufschluss darüber.

Weiterlesen: Digitale Barrierefreiheit: Müssen E-Mails künftig barrierefrei sein?

Barrierefreiheitserklärung: Neue Informationspflicht für Online-Shops

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 28. Februar 2025

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Betreiber von Online-Shops nicht nur verpflichtet, ihren Shop barrierefrei auszugestalten (hierzu mehr im Fokusthema „Barrierefreiheit“). § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG gibt den Betreibern auch neue Informationspflichten auf. Online-Shops sind künftig dazu verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung nach dem BFSGbereitzustellen.

Weiterlesen: Barrierefreiheitserklärung: Neue Informationspflicht für Online-Shops

Zustellungsrecht der Zukunft - Editorial von Oliver Löffel in NJW 9/2025

Details
Geschrieben von: Oliver Löffel
Veröffentlicht: 24. Februar 2025

Eine Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung des Zi­vil­pro­zes­ses ist über­fäl­lig. In Ber­lin scheut man Än­de­run­gen in der Zivilprozessordnung (ZPO) aber wie der Teu­fel das Weih­was­ser. Jetzt haben eine vom Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ein­ge­setz­te Kom­mis­si­on und eine Ar­beits­grup­pe von Ge­richts­prä­si­den­tin­nen und -prä­si­den­ten ihre An­sät­ze für den „Zi­vil­pro­zess der Zu­kunft“ ver­öf­fent­licht. Es sind jedoch viel weitergehende Vorschläge erforderlich, um das Zustellungsrecht in das 21. Jahrhundert zu bringen, so unser Partner Oliver Löffel in der aktuellen Ausgaben der Neue Juristische Wochenschrift (NJW).

Das Editorial der NJW ist hier frei abrufbar: 

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/editorial-njw-2025-9-zustellungsrecht-der-zukunft?bifo=port

 

KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung: Anforderungen und Umsetzung

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 08. Februar 2025

Einführung: Bedeutung der KI-Verordnung

Die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung (KI-VO) findet schrittweise Anwendung. Während ein Großteil der Pflichten erst ab dem 2. August 2026 gilt, sind bereits seit dem 2. Februar 2025 erste Vorschriften in Kraft. So verbietet Art. 5 KI-VO seit diesem Datum bestimmte Praktiken im Umgang mit KI-Systemen. Zudem ist seit dem 2. Februar 2025 auch die Verpflichtung zur Gewährleistung von KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO anzuwenden.

Ob diese Vorschrift als Pflicht, Appell oder anderweitig zu verstehen ist, wird insbesondere auf Plattformen wie LinkedIn derzeit noch diskutiert. In diesem Beitrag sprechen wir daher von einem "Auftrag" an Unternehmen, für eine ausreichende KI-Kompetenz zu sorgen.

Weiterlesen: KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung: Anforderungen und Umsetzung

Landgericht Leipzig: Werbung mit "unabhängige Beratung" einer Versicherungsmaklerin ist zulässig

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 31. Dezember 2024

Im Herbst 2024 mehrten sich die Berichte, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv) zahlreiche Versicherungsmakler abmahnte, weil diese sich u.a. auf ihren Websites als "unabhängige Versicherungsmakler" bezeichnet hatten:

  • Bericht bei Procontra
  • Bericht bei Versicherungsbote

Weiterlesen: Landgericht Leipzig: Werbung mit "unabhängige Beratung" einer Versicherungsmaklerin ist zulässig

Was DORA auch für IT-Dienstleister bedeutet

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 08. Dezember 2024

Banken und Versicherungen müssen bis zum 17. Januar 2025 ihre digitale operationale Resilienz an die Vorgaben des „Digital Operational Resilience Act“ (kurz DORA) anpassen. Die Umsetzung dieser Pflichten ist für die meisten verpflichteten Unternehmen eine Mamut-Aufgabe. Aber auch IT-Dienstleister, die ihre Leistungen gegenüber Banken oder Versicherungen erbringen, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des DORA vertraut machen. Insbesondere die Ausgestaltung von Verträgen zur Erbringung von IT-Dienstleistungen müssen künftig bestimmte DORA-spezifische Regelungen enthalten. Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick verschaffen, wann sich IT-Dienstleister näher mit den Vorgaben von DORA befassen sollten, wobei der Schwerpunkt auf den vertragsrechtlichen Auswirkungen von DORA liegt.

Weiterlesen: Was DORA auch für IT-Dienstleister bedeutet

Landgericht Koblenz - Abwerben von Mitarbeitern ist im Grundsatz zulässig

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 01. Dezember 2024

Das Abwerben von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist regelmäßig Gegenstand lauterkeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Das Landgericht Koblenz (Beschl. v. 17.9.2024 - 11 O 12/24) hat in einer zuletzt veröffentlichten Entscheidung noch einmal dargelegt, wann das Abwerben von Mitarbeitern lauterkeitsrechtlich unzulässig ist bzw. wann gerade noch nicht. Dem einstweiligen Verfügungsverfahren lag dabei ein etwas kurioser Sachverhalt zugrunde, der aber noch einmal verdeutlich, wie hart der Kampf um gut ausgebildete Fachgkräfte heutzutage geführt wird bzw. geführt werden muss. 

Weiterlesen: Landgericht Koblenz - Abwerben von Mitarbeitern ist im Grundsatz zulässig

Vorsicht bei der Erstellung lauterkeitsrechtlicher Abmahnungen

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 24. November 2024

Das OLG Karlsruhe zu den strengen Anforderungen aus § 13 UWG

In seinem Urteil befasste sich das Oberlandesgericht  Karlsruhe (Urt. v. 13.11.2024 – 6 U 38/24) unter anderem mit den rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung nach § 13 UWG und zeigte noch einmal auf, welche Konsequenzen handwerkliche Fehler bei der Abfassung haben könne. Ein weiterer Schwerpunkt – auch wenn es hierauf eigentlich nicht mehr ankam – ist die Frage, ob eine Preisanpassung durch Schweigen vereinbart werden kann.  In dem Verfahren ging es um ein Schreiben eines Versicherungsvertreters, das Verbrauchern eine Vertragsänderung mit erweiterten Leistungen und höheren Beiträgen ankündigte, falls sie nicht binnen 14 Tagen widersprechen. Gegen diese Praxis wandte sich eine qualifizierte Einrichtung im Sinne von § 4 UKlaG. Bereits in der Vergangenheit hatten Verbraucherzentralen eine vergleichbare Praxis von Kreditinstituten rechtlich beanstandet und vom BGH Recht bekommen. Umso erstaunlicher ist, dass ein solches Vorgehen auch heute noch versucht wird. Die Entscheidung ist allerdings auch aus lauterkeitsrechtlichen Gründen interessant.

Weiterlesen: Vorsicht bei der Erstellung lauterkeitsrechtlicher Abmahnungen

Haftung für mittels künstlicher Intelligenz veröffentlichte Falschinformationen über ein Unternehmen

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 12. November 2024

Das Landgericht Kiel (Urt. v. 29.02.2024 - 6 O 151/23) hat in einer erst kürzlich bekannter gewordenen Entscheidung noch einmal die Rechte von Unternehmen gegen ehrverletzende Informationen im Internet gestärkt. So hat es noch einmal klargestellt, dass auch Unternehmen sich auf ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht berufen können, wenn insbesondere unwahre Tatsachen über dieses im Netz verbreitet werden. Eine kleine Besonderheit des vorliegenden Falles lag darin, dass die Beklagte die unstreitig falschen Informationen über die Klägerin nicht eigenhändig auf dem Online-Portal veröffentlichte. Die Veröffentlichung erfolgte vollständig automatisiert und mittels einer künstlichen Intelligenz. Bei der automatisierten Verknüpfung verschiedener Informationen aus öffentlichen Registern kam es sodann zu einem Zuordnungsfehler mit der Folge, dass über die Klägerin die Information verbreitet wurde, dass diese alsbald wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werde. Für ein mittelständisches Unternehmen stellt eine solche Information einen enormen Reputationsschaden dar.  

Weiterlesen: Haftung für mittels künstlicher Intelligenz veröffentlichte Falschinformationen über ein Unternehmen

Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 04. Oktober 2024

Eine lange streitige Frage wurde am 4. Oktober 2024 vom EuGH in der Rechtssache C-21/23 (hier geht es zur Pressemitteilung) verbindlich geklärt. Die DSGVO entfaltet gegenüber einer lauterkeitsrechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Datenschutzverstoß keine Sperrwirkung. Mitbewerber können danach über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Unterlassungsansprüche gegen einen anderen Mitbewerber durchsetzen, wenn dieser gegen Vorschriften aus der DSGVO verstoßen hat.

Weiterlesen: Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen

OLG Nürnberg: Werbung mit Preisermäßigung muss sich an Grundsatz der Preisklarheit halten

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 30. September 2024

Nachdem der EuGH (Urt. v. 26.9.2024 - C-330/23) erst kürzlich eine wichtige Auslegungsfrage zu Art. 6a RL 98/6/EG und damit auch zu § 11 PAngV beantwortet hatte (wir berichteten zu dieser Entscheidung auf unserem Blog hier: "Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!""Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!"), hatte bereits am 24. September 2024 das OLG Nürnberg (3 U 460/24) ebenfalls zu § 11 PAngV und einer Werbung mit einem Preisnachlass entschieden.

Weiterlesen: OLG Nürnberg: Werbung mit Preisermäßigung muss sich an Grundsatz der Preisklarheit halten

Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 28. September 2024

Schon länger gehen Verbraucherschutzverbände verstärkt gegen Verstöße gegen die vergleichsweise neue Vorschrift aus § 11 PAngV vor. Nach dieser Vorschrift sind Händler bei Preisermäßigungen (wie Rabatten) verpflichtet, den günstigsten Preis der letzten 30 Tage (sog. Referenzpreis) anzugeben.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Händler kurz vor einer geplanten Preisermäßigen den Verkaufspreis kurzfristig anheben, um sodann die beworbene Preisermäßigung nach diesem (tatsächlich nie wirklich geforderten) Preis zu berechnen und zu bewerben. Diese Praxis ist unter dem Schlagwort „Werbung mit Mondpreisen“ bekannt und war bereits vor der Neuregelung wettbewerbswidrig. 

Weiterlesen: Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!

OLG Hamm: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist abtretbar

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 22. September 2024

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2024 (11 U 69/23) zu einer sehr praxisrelevanten Frage Stellung bezogen. Eine wesentliche Vorfrage zu der vorliegenden Entscheidung war nämlich, ob der Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO abtretbar ist. Diese Frage ist deswegen von einer hohen praktischen Relevanz, weil bestimmte Modelle zur gebündelten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von ihrer Beantwortung abhängig sind. Die gebündelte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfolgt nämlich vielfach durch die Abtretung des individuellen Anspruches an einen Anbieter, der hierfür an den Betroffenen einen bestimmten Pauschalbetrag auszahlt. Für den Betroffenen hat das den Vorteil, dass dieser zwar nicht die volle Schadenssumme, aber einen sicheren Anteil hieran erhält und sich dann nicht weiter mit der Angelegenheit befassen muss. Der Anbieter wiederum sieht seinen Vorteil in der gebündelten Durchsetzung darin, dass er einen gewissen Vergleichsdruck auf das beklagte Unternehmen ausüben kann. Erreicht ein Datenschutzvorfall eine bestimmte Anzahl von betroffenen Personen, kann das Geschäftsmodell auch dann noch lukrativ sein, wenn die ausgeurteilte Schadenssumme gering ausfällt.   

Weiterlesen: OLG Hamm: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist abtretbar

Die Kooperationspflicht aus Art. 25 Abs. 2 KI-VO und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 15. September 2024

Die KI-VO enthält für die einzelnen Akteure zahlreiche Pflichten, die dazu dienen sollen, dass der Einsatz von KI-Systemen mit den Zielen der KI-VO im Einklang steht. So beschreibt Art. 1 Abs. 1 KI-VO den Zweck der Verordnung unter anderem damit, dass die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz gefördert werden soll. Zugleich soll ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte gewährleistet bleiben. Es sollen daher nur solche KI-Systeme in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diesen Schutzzielen nicht entgegenstehen. An dieser Zielrichtung sind sodann auch die (meisten) Pflichten aus der KI-VO ausgerichtet. Eine bislang wenig beleuchtete und dadurch eher untergeordnete Kooperationspflicht für Anbieter von KI-Systemen ergibt sich aus Art. 25 Abs. 2 KI-VO, deren unkritische Befolgung für Anbieter und deren Geschäftsgeheimnisse allerdings weitreichende Folgen haben kann.

Weiterlesen: Die Kooperationspflicht aus Art. 25 Abs. 2 KI-VO und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

LinkedIn und Recht – Ein Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 07. September 2024

Der Einfluss von LinkedIn als Social-Media-Plattform nimmt stetig zu. Gerade im beruflichen und geschäftlichen Kontext ist LinkedIn eine immer beliebter werdende Plattform, um sein eigenes Netzwerk aufzubauen. Auch für Unternehmen, die auf dem immer schwieriger werdenden Bewerbermarkt nach geeigneten Talenten suchen, kommen um LinkedIn nicht herum.

In mehreren Beiträgen gehe ich auf einige wesentliche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von LinkedIn ein. Der Beitrag wird regelmäßig um weitere rechtliche Aspekte erweitert.

Weiterlesen: LinkedIn und Recht – Ein Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung

Influencer Marketing - Neuer Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnungspflicht

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 01. September 2024

Die Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte beschäftigt. Es herrscht(e) Unsicherheit darüber, wann ein werblicher Beitrag vorliegt und ob dieser als ein solcher gekennzeichnet werden musste. Zudem herrschte Unsicherheit darüber, wie eine erforderliche Kennzeichnung zu erfolgen hat. Zu einigen Fragen hat der BGH in seinen sog. Influencer-Entscheidungen Stellung genommen (statt aller nur BGH, Urt. v. 9.9.2021 - I ZR 90/20).  Man könnte meinen, die mediale Aufmerksamkeit zu dem Thema hätte zu einer höheren Sensibiliserung bei den Influencern geführt. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission und von Verbraucherschutzbehörden zeigen allerdings ein gegenteiliges Bild. Danach wird Werbung von Influencern weiterhin selten gekennzeichnet (vgl. Pressemitteilumg vom 14.2.2024). Nur jeder fünfte Influencer kennzeichne nach der Untersuchung seine Werbeaktivitäten. Um den Influencern praktische Informationen zur Einhaltung verbraucherschützender Vorschriften, wie der Pflicht zur Kennzeichnung werblicher Beiträge, zur Verfügung stellen zu können, hat die Europäische Kommission eine eigene Rechtsplattform für Influencer veröffentlicht (abrufbar hier "Rechtsplattform für Influencer"). Diese Erkenntnisse hat die Wettbewerbszentrale zum Anlass genommen, einen aktualisierten Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts auf ihrer Website zu veröffentlichen (zur Pressemitteilung vom 28.8.2024 - direkter Link zum Leitfaden).   

Weiterlesen: Influencer Marketing - Neuer Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnungspflicht

Telegram – rechtsdurchsetzungsfreier Raum? Haftung und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Telegram in Deutschland

Details
Geschrieben von: Oliver Löffel
Veröffentlicht: 29. August 2024
„Gegen den Chef und Gründer des Online-Netzwerks Telegram, Pawel Durow, ist in Frankreich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ihm werden sechs Straftatbestände zur Last gelegt. Durow habe sich unter anderem der Beihilfe zu Straftaten „zur bandenmäßigen Verbreitung von Bildern Minderjähriger mit kinderpornografischem Inhalt, zum Drogenhandel und zum bandenmäßigen Betrug“ schuldig gemacht, das berichtet die FAZ heute abend (Niklas Záboji, 28. August 2024).

Weiterlesen: Telegram – rechtsdurchsetzungsfreier Raum? Haftung und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Telegram in...

LG Augsburg: Ein Verstoß gegen die DSGVO allein reicht nicht für einen Anspruch auf Schadensersatz

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 25. August 2024

Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 26.7.2024 - 123 O 4719/23) hat noch einmal klargestellt, dass der bloße Verstoß gegen eine Vorschrift aus der DSGVO noch nicht ausreicht, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen. 

Weiterlesen: LG Augsburg: Ein Verstoß gegen die DSGVO allein reicht nicht für einen Anspruch auf Schadensersatz

Das Werbeverbot für Cannabis und Anbauvereine

Details
Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Veröffentlicht: 05. August 2024

Fällt die eigene Internetseite von Anbauvereinen in das Werbeverbot?

Seit Juli 2024 gilt das neue Konsum-Cannabisgesetz (KCanG). Mit dem Gesetz wird der legale Konsum von Cannabis geregelt. Um jedoch ungewollte Konsumanreize einzudämmen, ist der legale Konsum und Umgang mit Cannabis durch das Gesetz stark reglementiert. So enthält das Gesetz zudem ein vom Wortlaut her sehr weitreichendes Werbeverbot in § 6 KCanG. Danach ist die Werbung und das Sponsoring für Cannabis und Anbauvereine verboten. Was aber fällt unter dieses sehr weit gefasste Werbeverbot und was ist noch erlaubt. In der Praxis stellt sich hierbei vor allem auch die Frage, ob Anbauvereine eine eigene Internetseite betreiben dürfen oder ob das bereits unter das Werbeverbot fällt.

Weiterlesen: Das Werbeverbot für Cannabis und Anbauvereine

Archiv

  • Digitale Barrierefreiheit
  • Das einstweilige Verfügungsverfahren
  • Das datenschutzrechtliche Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO
  • Lookalikes und Produktnachahmungen im Gerichtssaal

Blog-Archiv

  • Das Werbeverbot für Cannabis und Anbauvereine
  • LG Augsburg: Ein Verstoß gegen die DSGVO allein reicht nicht für einen Anspruch auf Schadensersatz
  • Telegram – rechtsdurchsetzungsfreier Raum? Haftung und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Telegram in Deutschland
  • Influencer Marketing - Neuer Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnungspflicht
  • LinkedIn und Recht – Ein Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung
  • Die Kooperationspflicht aus Art. 25 Abs. 2 KI-VO und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • OLG Hamm: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist abtretbar
  • Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!
  • OLG Nürnberg: Werbung mit Preisermäßigung muss sich an Grundsatz der Preisklarheit halten
  • Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen
  • Haftung für mittels künstlicher Intelligenz veröffentlichte Falschinformationen über ein Unternehmen
  • Vorsicht bei der Erstellung lauterkeitsrechtlicher Abmahnungen
  • Landgericht Koblenz - Abwerben von Mitarbeitern ist im Grundsatz zulässig
  • Was DORA auch für IT-Dienstleister bedeutet
  • Landgericht Leipzig: Werbung mit "unabhängige Beratung" einer Versicherungsmaklerin ist zulässig
  • KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung: Anforderungen und Umsetzung
  • Zustellungsrecht der Zukunft - Editorial von Oliver Löffel in NJW 9/2025
  • Barrierefreiheitserklärung: Neue Informationspflicht für Online-Shops
  • Digitale Barrierefreiheit: Müssen E-Mails künftig barrierefrei sein?
  • KI-Verordnung: Wer ist Betreiber bei der Auftragsverarbeitung?
  • Digitale Barrierefreiheit in Arztpraxen – Was Sie wissen müssen
  • Digitale Barrierefreiheit - Neue Marktüberwachungsstelle vorgestellt
  • Hinweis auf neuen Fachaufsatz - DORA-Mindestvertragsinhalte vs. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • DSGVO-Auskunft als Druckmittel im Arbeitsrecht: Was das BAG jetzt klargestellt hat
  • Verstöße gegen die prozessuale Waffengleichheit - Empörung lohnt sich nicht
  • VG Münster: Keine Vermutung für die Erforderlichkeit zum Erhalt ganzer Dokumente über Art. 15 Abs. 3 DSGVO

Haben Sie Fragen?

Löffel Abrar
Rechtsanwälte PartG mbB
Schirmerstraße 80
40211 Düsseldorf
Deutschland

Telefon: +49 (0) 211 - 860 493-0
Fax: + 49 (0) 211 - 860 493-29
E-Mail: info@loeffel-abrar.com


 Ihre Ansprechpartner

KANZLEI

Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB
Schirmerstraße 80
40211 Düsseldorf
Deutschland

KOMMUNIKATION

Telefon: +49 (0) 211 - 860 493 - 0
Fax: + 49 (0) 211 - 860 493 - 29
E-Mail: info@loeffel-abrar.com
Internet: www.loeffel-abrar.com

RECHTLICHES

Impressum
Bundesrechtsanwaltsordnung
Datenschutzerklärung

Löffel Abrar Rechtsanwälte PartG mbB 
Team | Anfahrt | Anrufen | E-Mail senden