LinkedIn und Recht – Ein Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung
- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Der Einfluss von LinkedIn als Social-Media-Plattform nimmt stetig zu. Gerade im beruflichen und geschäftlichen Kontext ist LinkedIn eine immer beliebter werdende Plattform, um sein eigenes Netzwerk aufzubauen. Auch für Unternehmen, die auf dem immer schwieriger werdenden Bewerbermarkt nach geeigneten Talenten suchen, kommen um LinkedIn nicht herum.
In mehreren Beiträgen gehe ich auf einige wesentliche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von LinkedIn ein. Der Beitrag wird regelmäßig um weitere rechtliche Aspekte erweitert.
Weiterlesen: LinkedIn und Recht – Ein Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung
Influencer Marketing - Neuer Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnungspflicht
- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Die Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte beschäftigt. Es herrscht(e) Unsicherheit darüber, wann ein werblicher Beitrag vorliegt und ob dieser als ein solcher gekennzeichnet werden musste. Zudem herrschte Unsicherheit darüber, wie eine erforderliche Kennzeichnung zu erfolgen hat. Zu einigen Fragen hat der BGH in seinen sog. Influencer-Entscheidungen Stellung genommen (statt aller nur BGH, Urt. v. 9.9.2021 - I ZR 90/20). Man könnte meinen, die mediale Aufmerksamkeit zu dem Thema hätte zu einer höheren Sensibiliserung bei den Influencern geführt. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission und von Verbraucherschutzbehörden zeigen allerdings ein gegenteiliges Bild. Danach wird Werbung von Influencern weiterhin selten gekennzeichnet (vgl. Pressemitteilumg vom 14.2.2024). Nur jeder fünfte Influencer kennzeichne nach der Untersuchung seine Werbeaktivitäten. Um den Influencern praktische Informationen zur Einhaltung verbraucherschützender Vorschriften, wie der Pflicht zur Kennzeichnung werblicher Beiträge, zur Verfügung stellen zu können, hat die Europäische Kommission eine eigene Rechtsplattform für Influencer veröffentlicht (abrufbar hier "Rechtsplattform für Influencer"). Diese Erkenntnisse hat die Wettbewerbszentrale zum Anlass genommen, einen aktualisierten Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts auf ihrer Website zu veröffentlichen (zur Pressemitteilung vom 28.8.2024 - direkter Link zum Leitfaden).
Telegram – rechtsdurchsetzungsfreier Raum? Haftung und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Telegram in Deutschland
- Geschrieben von: Oliver Löffel
„Gegen den Chef und Gründer des Online-Netzwerks Telegram, Pawel Durow, ist in Frankreich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ihm werden sechs Straftatbestände zur Last gelegt. Durow habe sich unter anderem der Beihilfe zu Straftaten „zur bandenmäßigen Verbreitung von Bildern Minderjähriger mit kinderpornografischem Inhalt, zum Drogenhandel und zum bandenmäßigen Betrug“ schuldig gemacht, das berichtet die FAZ heute abend (Niklas Záboji, 28. August 2024).
LG Augsburg: Ein Verstoß gegen die DSGVO allein reicht nicht für einen Anspruch auf Schadensersatz
- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 26.7.2024 - 123 O 4719/23) hat noch einmal klargestellt, dass der bloße Verstoß gegen eine Vorschrift aus der DSGVO noch nicht ausreicht, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen.
Das Werbeverbot für Cannabis und Anbauvereine
- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Fällt die eigene Internetseite von Anbauvereinen in das Werbeverbot?
Seit Juli 2024 gilt das neue Konsum-Cannabisgesetz (KCanG). Mit dem Gesetz wird der legale Konsum von Cannabis geregelt. Um jedoch ungewollte Konsumanreize einzudämmen, ist der legale Konsum und Umgang mit Cannabis durch das Gesetz stark reglementiert. So enthält das Gesetz zudem ein vom Wortlaut her sehr weitreichendes Werbeverbot in § 6 KCanG. Danach ist die Werbung und das Sponsoring für Cannabis und Anbauvereine verboten. Was aber fällt unter dieses sehr weit gefasste Werbeverbot und was ist noch erlaubt. In der Praxis stellt sich hierbei vor allem auch die Frage, ob Anbauvereine eine eigene Internetseite betreiben dürfen oder ob das bereits unter das Werbeverbot fällt.