Was DORA auch für IT-Dienstleister bedeutet
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Banken und Versicherungen müssen bis zum 17. Januar 2025 ihre digitale operationale Resilienz an die Vorgaben des „Digital Operational Resilience Act“ (kurz DORA) anpassen. Die Umsetzung dieser Pflichten ist für die meisten verpflichteten Unternehmen eine Mamut-Aufgabe. Aber auch IT-Dienstleister, die ihre Leistungen gegenüber Banken oder Versicherungen erbringen, sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen des DORA vertraut machen. Insbesondere die Ausgestaltung von Verträgen zur Erbringung von IT-Dienstleistungen müssen künftig bestimmte DORA-spezifische Regelungen enthalten. Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick verschaffen, wann sich IT-Dienstleister näher mit den Vorgaben von DORA befassen sollten, wobei der Schwerpunkt auf den vertragsrechtlichen Auswirkungen von DORA liegt.
Landgericht Koblenz - Abwerben von Mitarbeitern ist im Grundsatz zulässig
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Das Abwerben von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist regelmäßig Gegenstand lauterkeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Das Landgericht Koblenz (Beschl. v. 17.9.2024 - 11 O 12/24) hat in einer zuletzt veröffentlichten Entscheidung noch einmal dargelegt, wann das Abwerben von Mitarbeitern lauterkeitsrechtlich unzulässig ist bzw. wann gerade noch nicht. Dem einstweiligen Verfügungsverfahren lag dabei ein etwas kurioser Sachverhalt zugrunde, der aber noch einmal verdeutlich, wie hart der Kampf um gut ausgebildete Fachgkräfte heutzutage geführt wird bzw. geführt werden muss.
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Vorsicht bei der Erstellung lauterkeitsrechtlicher Abmahnungen
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Das OLG Karlsruhe zu den strengen Anforderungen aus § 13 UWG
In seinem Urteil befasste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urt. v. 13.11.2024 – 6 U 38/24) unter anderem mit den rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung nach § 13 UWG und zeigte noch einmal auf, welche Konsequenzen handwerkliche Fehler bei der Abfassung haben könne. Ein weiterer Schwerpunkt – auch wenn es hierauf eigentlich nicht mehr ankam – ist die Frage, ob eine Preisanpassung durch Schweigen vereinbart werden kann. In dem Verfahren ging es um ein Schreiben eines Versicherungsvertreters, das Verbrauchern eine Vertragsänderung mit erweiterten Leistungen und höheren Beiträgen ankündigte, falls sie nicht binnen 14 Tagen widersprechen. Gegen diese Praxis wandte sich eine qualifizierte Einrichtung im Sinne von § 4 UKlaG. Bereits in der Vergangenheit hatten Verbraucherzentralen eine vergleichbare Praxis von Kreditinstituten rechtlich beanstandet und vom BGH Recht bekommen. Umso erstaunlicher ist, dass ein solches Vorgehen auch heute noch versucht wird. Die Entscheidung ist allerdings auch aus lauterkeitsrechtlichen Gründen interessant.
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Haftung für mittels künstlicher Intelligenz veröffentlichte Falschinformationen über ein Unternehmen
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Das Landgericht Kiel (Urt. v. 29.02.2024 - 6 O 151/23) hat in einer erst kürzlich bekannter gewordenen Entscheidung noch einmal die Rechte von Unternehmen gegen ehrverletzende Informationen im Internet gestärkt. So hat es noch einmal klargestellt, dass auch Unternehmen sich auf ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht berufen können, wenn insbesondere unwahre Tatsachen über dieses im Netz verbreitet werden. Eine kleine Besonderheit des vorliegenden Falles lag darin, dass die Beklagte die unstreitig falschen Informationen über die Klägerin nicht eigenhändig auf dem Online-Portal veröffentlichte. Die Veröffentlichung erfolgte vollständig automatisiert und mittels einer künstlichen Intelligenz. Bei der automatisierten Verknüpfung verschiedener Informationen aus öffentlichen Registern kam es sodann zu einem Zuordnungsfehler mit der Folge, dass über die Klägerin die Information verbreitet wurde, dass diese alsbald wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werde. Für ein mittelständisches Unternehmen stellt eine solche Information einen enormen Reputationsschaden dar.
Mitbewerber können Datenschutzverstöße abmahnen
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Eine lange streitige Frage wurde am 4. Oktober 2024 vom EuGH in der Rechtssache C-21/23 (hier geht es zur Pressemitteilung) verbindlich geklärt. Die DSGVO entfaltet gegenüber einer lauterkeitsrechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Datenschutzverstoß keine Sperrwirkung. Mitbewerber können danach über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Unterlassungsansprüche gegen einen anderen Mitbewerber durchsetzen, wenn dieser gegen Vorschriften aus der DSGVO verstoßen hat.
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OLG Nürnberg: Werbung mit Preisermäßigung muss sich an Grundsatz der Preisklarheit halten
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Nachdem der EuGH (Urt. v. 26.9.2024 - C-330/23) erst kürzlich eine wichtige Auslegungsfrage zu Art. 6a RL 98/6/EG und damit auch zu § 11 PAngV beantwortet hatte (wir berichteten zu dieser Entscheidung auf unserem Blog hier: "Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!""Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!"), hatte bereits am 24. September 2024 das OLG Nürnberg (3 U 460/24) ebenfalls zu § 11 PAngV und einer Werbung mit einem Preisnachlass entschieden.
Die Werbung mit Preisermäßigungen nach § 11 PAngV– EuGH trifft praxisrelevante Entscheidung!
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Schon länger gehen Verbraucherschutzverbände verstärkt gegen Verstöße gegen die vergleichsweise neue Vorschrift aus § 11 PAngV vor. Nach dieser Vorschrift sind Händler bei Preisermäßigungen (wie Rabatten) verpflichtet, den günstigsten Preis der letzten 30 Tage (sog. Referenzpreis) anzugeben.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass Händler kurz vor einer geplanten Preisermäßigen den Verkaufspreis kurzfristig anheben, um sodann die beworbene Preisermäßigung nach diesem (tatsächlich nie wirklich geforderten) Preis zu berechnen und zu bewerben. Diese Praxis ist unter dem Schlagwort „Werbung mit Mondpreisen“ bekannt und war bereits vor der Neuregelung wettbewerbswidrig.
OLG Hamm: Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist abtretbar
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 2024 (11 U 69/23) zu einer sehr praxisrelevanten Frage Stellung bezogen. Eine wesentliche Vorfrage zu der vorliegenden Entscheidung war nämlich, ob der Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO abtretbar ist. Diese Frage ist deswegen von einer hohen praktischen Relevanz, weil bestimmte Modelle zur gebündelten Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von ihrer Beantwortung abhängig sind. Die gebündelte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfolgt nämlich vielfach durch die Abtretung des individuellen Anspruches an einen Anbieter, der hierfür an den Betroffenen einen bestimmten Pauschalbetrag auszahlt. Für den Betroffenen hat das den Vorteil, dass dieser zwar nicht die volle Schadenssumme, aber einen sicheren Anteil hieran erhält und sich dann nicht weiter mit der Angelegenheit befassen muss. Der Anbieter wiederum sieht seinen Vorteil in der gebündelten Durchsetzung darin, dass er einen gewissen Vergleichsdruck auf das beklagte Unternehmen ausüben kann. Erreicht ein Datenschutzvorfall eine bestimmte Anzahl von betroffenen Personen, kann das Geschäftsmodell auch dann noch lukrativ sein, wenn die ausgeurteilte Schadenssumme gering ausfällt.
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Die Kooperationspflicht aus Art. 25 Abs. 2 KI-VO und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Die KI-VO enthält für die einzelnen Akteure zahlreiche Pflichten, die dazu dienen sollen, dass der Einsatz von KI-Systemen mit den Zielen der KI-VO im Einklang steht. So beschreibt Art. 1 Abs. 1 KI-VO den Zweck der Verordnung unter anderem damit, dass die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz gefördert werden soll. Zugleich soll ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte gewährleistet bleiben. Es sollen daher nur solche KI-Systeme in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden dürfen, die diesen Schutzzielen nicht entgegenstehen. An dieser Zielrichtung sind sodann auch die (meisten) Pflichten aus der KI-VO ausgerichtet. Eine bislang wenig beleuchtete und dadurch eher untergeordnete Kooperationspflicht für Anbieter von KI-Systemen ergibt sich aus Art. 25 Abs. 2 KI-VO, deren unkritische Befolgung für Anbieter und deren Geschäftsgeheimnisse allerdings weitreichende Folgen haben kann.
LinkedIn und Recht – Ein Überblick über die rechtlichen Anforderungen bei der Nutzung
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Der Einfluss von LinkedIn als Social-Media-Plattform nimmt stetig zu. Gerade im beruflichen und geschäftlichen Kontext ist LinkedIn eine immer beliebter werdende Plattform, um sein eigenes Netzwerk aufzubauen. Auch für Unternehmen, die auf dem immer schwieriger werdenden Bewerbermarkt nach geeigneten Talenten suchen, kommen um LinkedIn nicht herum.
In mehreren Beiträgen gehe ich auf einige wesentliche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung von LinkedIn ein. Der Beitrag wird regelmäßig um weitere rechtliche Aspekte erweitert.
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Influencer Marketing - Neuer Leitfaden der Wettbewerbszentrale zur Kennzeichnungspflicht
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Die Kennzeichnungspflicht im Influencer Marketing hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichte beschäftigt. Es herrscht(e) Unsicherheit darüber, wann ein werblicher Beitrag vorliegt und ob dieser als ein solcher gekennzeichnet werden musste. Zudem herrschte Unsicherheit darüber, wie eine erforderliche Kennzeichnung zu erfolgen hat. Zu einigen Fragen hat der BGH in seinen sog. Influencer-Entscheidungen Stellung genommen (statt aller nur BGH, Urt. v. 9.9.2021 - I ZR 90/20). Man könnte meinen, die mediale Aufmerksamkeit zu dem Thema hätte zu einer höheren Sensibiliserung bei den Influencern geführt. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission und von Verbraucherschutzbehörden zeigen allerdings ein gegenteiliges Bild. Danach wird Werbung von Influencern weiterhin selten gekennzeichnet (vgl. Pressemitteilumg vom 14.2.2024). Nur jeder fünfte Influencer kennzeichne nach der Untersuchung seine Werbeaktivitäten. Um den Influencern praktische Informationen zur Einhaltung verbraucherschützender Vorschriften, wie der Pflicht zur Kennzeichnung werblicher Beiträge, zur Verfügung stellen zu können, hat die Europäische Kommission eine eigene Rechtsplattform für Influencer veröffentlicht (abrufbar hier "Rechtsplattform für Influencer"). Diese Erkenntnisse hat die Wettbewerbszentrale zum Anlass genommen, einen aktualisierten Leitfaden zur Kennzeichnung von werblichen Posts auf ihrer Website zu veröffentlichen (zur Pressemitteilung vom 28.8.2024 - direkter Link zum Leitfaden).
Telegram – rechtsdurchsetzungsfreier Raum? Haftung und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Telegram in Deutschland
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- Geschrieben von: Oliver Löffel
„Gegen den Chef und Gründer des Online-Netzwerks Telegram, Pawel Durow, ist in Frankreich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ihm werden sechs Straftatbestände zur Last gelegt. Durow habe sich unter anderem der Beihilfe zu Straftaten „zur bandenmäßigen Verbreitung von Bildern Minderjähriger mit kinderpornografischem Inhalt, zum Drogenhandel und zum bandenmäßigen Betrug“ schuldig gemacht, das berichtet die FAZ heute abend (Niklas Záboji, 28. August 2024).
LG Augsburg: Ein Verstoß gegen die DSGVO allein reicht nicht für einen Anspruch auf Schadensersatz
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Das Landgericht Augsburg (Urt. v. 26.7.2024 - 123 O 4719/23) hat noch einmal klargestellt, dass der bloße Verstoß gegen eine Vorschrift aus der DSGVO noch nicht ausreicht, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen.
Das Werbeverbot für Cannabis und Anbauvereine
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- Geschrieben von: Sebastian Laoutoumai
Fällt die eigene Internetseite von Anbauvereinen in das Werbeverbot?
Seit Juli 2024 gilt das neue Konsum-Cannabisgesetz (KCanG). Mit dem Gesetz wird der legale Konsum von Cannabis geregelt. Um jedoch ungewollte Konsumanreize einzudämmen, ist der legale Konsum und Umgang mit Cannabis durch das Gesetz stark reglementiert. So enthält das Gesetz zudem ein vom Wortlaut her sehr weitreichendes Werbeverbot in § 6 KCanG. Danach ist die Werbung und das Sponsoring für Cannabis und Anbauvereine verboten. Was aber fällt unter dieses sehr weit gefasste Werbeverbot und was ist noch erlaubt. In der Praxis stellt sich hierbei vor allem auch die Frage, ob Anbauvereine eine eigene Internetseite betreiben dürfen oder ob das bereits unter das Werbeverbot fällt.