Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen jeder Größenordnung von unternehmenskritischer Bedeutung.
Geschäftsgeheimnisse können in verschiedenen Formen in Unternehmen vorhanden sein: technische Innovationen können Geschäftsgeheimnisse darstellen, oder auch wichtige Unternehmensinformationen wie Kundenlisten, Einkaufs- oder Verkaufspreise, Berechnungsgrundlagen, Business- und Marketingkonzepte, um nur einige Beispiele zu nennen.
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) trägt der Bedeutung von Geschäftsgeheimnissen Rechnung. Voraussetzung für den Schutz einer Information als Geschäftsgeheimnis ist, dass die Information zum Gegenstand von angemessenen Schutzmaßnahmen gemacht wurde. Wir beraten Unternehmen bei der Erstellung eines Schutzkonzepts für den Schutz unternehmenswichtiger Informationen. Dabei identifizieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten angemessene Schutzmaßnahmen, wie die Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), die Schulung von Mitarbeitern, die Aufstellung von Richtlinien oder die Etablierung eines technisch-organisatorischen Schutzkonzepts.
Der unberechtigte Abfluss von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen kann zu großen Schäden in Unternehmen führen. Wir helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen eines Geheimnisverrates durch Mitarbeiter oder eines unberechtigten Zugriffs auf vertrauliche Informationen durch Dritte. Wir unterstützen auch bei der Verteidigung gegen Ansprüche wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrates.