Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter von bestimmten Produkten oder Dienstleistungen diese ab Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das BFSG sieht ein gestuftes Sanktionssystem bei Verstößen gegen die Pflichten vor. Durchgesetzt werden die behördlichen Maßnahmen insbesondere von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. 

In einer Pressemitteilung vom 18. März 2025 hat das Land Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass die 16 Bundesländer eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Magdeburg bestimmt haben. Diese hört auf den Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (kurz MLBF). Die MLBF soll eine zentrale Rolle bei der Kontrolle und durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BFSG einnehmen. Hierfür sind für den Anfrang rund 70 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorgesehen. 

In der Pressemitteilung vom 18. März 2025 heißt es hierzu u.a.:

Die Länder sind sich einig, dass es einer effizienten, kostengünstigen und wirksamen Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am besten entspricht, wenn sie eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsstelle errichten und auf sie sowohl Fach- als auch Vollzugsaufgaben übertragen. Sie verpflichten sich daher, eine angemessene Finanzierung der MLBF sicherzustellen. „Mit der gemeinsamen Stelle wird eine länderübergreifend einheitliche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und seiner Regelungen sichergestellt“, sagt Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. 

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