Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung soll der Digitale Produktpass künftig für zahlreiche Produktkategorien verpflichtend werden. Er soll umfassende Informationen entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts bereitstellen. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur neue Compliance-Anforderungen, sondern auch Chancen für besseren Markenschutz.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein digitaler Datensatz mit produktspezifischen Informationen. Er dient als digitale Identität des Produkts und ermöglicht Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Er kann je nach Produktkategorie verschiedene Arten von Informationen enthalten, wie z. B. CO₂-Fußabdruck, Herkunft und Zusammensetzung des Produkts, Herstellungsverfahren, Entsorgungsmöglichkeiten und Wiederverwendungsmöglichkeiten. Der Zugriff erfolgt in der Regel über einen QR-Code oder ähnliche Technologien direkt am Produkt.
Rechtlicher Rahmen
Primäre Rechtsgrundlage des DPP ist die EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, die den grundsätzlichen Rahmen für den DPP schafft. Sie steht in direktem Zusammenhang mit dem European Green Deal, der Klimaneutralität bis 2050 anstrebt. Die EU-Ökodesign-Verordnung soll den Übergang zu einer kreislauforientierten Wirtschaft fördern.
Ergänzend erlässt die Europäische Kommission produktspezifische delegierte Rechtsakte, die Datenanforderungen, Zugänglichkeit und Fristen festlegen.
Auch eigenständige Rechtsvorschriften beziehen sich auf den DPP (z. B. Batterieverordnung, Spielzeugsicherheitsverordnung). Bestimmte Arten von Großbatterien sind die erste Produktkategorie, für die der DPP ab Februar 2027 verbindlich gilt (EU-Batterieverordnung).
Der DPP wird ab 2027 für eine Vielzahl weiterer Produkte eingeführt. Für die Textilbranche soll beispielweise 2027 der delegierte Rechtsakt verabschiedet werden. Nach Erlass dieser Rechtsakte gilt in der Regel eine Übergangsfrist von 12 bis 18 Monaten.
Technische Ausgestaltung
Der Zugriff auf die Informationen des DPP erfolgt über einen Datenträger (QR-Code, NFC-Tag) und wird von technischen Systemen der EU unterstützt. Zentrales Element ist ein DPP-Register, das als Verzeichnis fungiert: Es erfasst die Existenz eines Produktpasses, speichert Identifikationsdaten und verweist auf die eigentlichen Datensätze. Diese Passdaten werden vom jeweiligen Wirtschaftsakteur gehostet. Wirtschaftsakteur ist primär der Hersteller. Die Wirtschaftsakteure tragen die Hauptverantwortung für die Erstellung des DPP. Importeure müssen die Pflichten des Herstellers und die Verantwortung für den DPP übernehmen, wenn sie die Produkte aus Drittländern einführen und kein Hersteller mit Sitz in der EU vorhanden ist.
Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
Die Einführung des DPP bringt erhebliche Compliance-Anforderungen mit sich. Unternehmen müssen neue Datenstrukturen in bestehende Systeme integrieren und zugleich Transparenz gewährleisten, ohne sensible Informationen offenzulegen. Hinzu kommen nicht unerhebliche Implementierungs- und Betriebskosten.
Gleichzeitig bietet der DPP aber auch große Chancen.
Der DPP ermöglicht eine Produktauthentifizierung in Echtzeit: Kunden, Partner und Behörden können den QR-Code scannen und die Echtheit des Produkts anhand der digitalen Produktidentität überprüfen. Es besteht damit eine verbesserte Fälschungssicherheit. Die sicheren Datensätze des DPP ermöglichen es, Fälschungen leichter zu erkennen. Der Graumarkt kann besser kontrolliert werden, da sich Vertriebswege besser nachverfolgen lassen. Das Vertrauen der Verbraucher kann ebenfalls gesteigert werden, weil durch den DPP verifizierte Informationen zu Herkunft, Beschaffung und Nachhaltigkeit des Produkts für die Verbraucher verfügbar sind. Schließlich kann der DPP Weiterverkäufer entlasten. Beim Weitervertrieb innerhalb der EU müssen sie nämlich im Streitfall nachweisen, dass Markenrechte durch Inverkehrbringen eines Produkts durch den Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung in der EU/im EWR erschöpft sind. Durch die im DPP dokumentierte Lieferkette können sie gegebenenfalls auf strukturierte und verifizierte Informationen zurückgreifen und so im Idealfall verifizieren, ob markenrechtliche Erschöpfung eingetreten ist oder ob eine Markenrechtsverletzung droht.
Rechtsreferendarin Laura Föhner