Ab dem 1. Juli 2026 hebt die neue EU-Regelung die bis dahin geltende Zollfreigrenze von 150 Euro für Einfuhren von außerhalb der EU auf und sieht einen pauschalen Zollsatz von 3 Euro pro Paket innerhalb einer Produktkategorie vor. Für Sendungen mit einem Wert von über 150 Euro gelten die üblichen Zolltarife. Die neue Regelung hat ausdrücklich zum Ziel – und wird dies wahrscheinlich auch erreichen –, den Import von Billig- und gefälschten Produkten zu erschweren.

In Deutschland gilt die EU-Regelung unmittelbar und ohne das Erfordernis einer nationalen Umsetzung.

EU-Zollreform 2026: Hintergründe und Ziele

Die europäische Abgabe auf Pakete mit geringem Wert aus Ländern außerhalb der EU (darunter auch China) ist Teil der umfassenden Zollreform der EU, die darauf abzielt, unlauteren Wettbewerb einzudämmen, Importe, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, zu unterbinden und massive Zollausfälle zu verringern.

Die Maßnahme zielt bewusst darauf ab, das von Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress genutzte Modell „direkt aus China zu extrem niedrigen Preisen“ zu unterbinden. Die EU erhebt nun eine Gebühr von 3 Euro pro Zolltarifposition oder Produktkategorie (HS-Code) auf jedes E-Commerce-Paket, das von außerhalb der EU eingeführt wird, und hat den bisherigen zollfreien Schwellenwert von 150 Euro abgeschafft. Dies erhöht die Kosten für chinesische Direktversender erheblich und schafft strategische Chancen für in der EU ansässige Distributoren und Logistikunternehmen.

Wie funktioniert der neue Pauschalzoll?

„Pro Produktkategorie“ bedeutet beispielsweise, dass für zehn Paar Socken, zwei Paar Schuhe und vier Hosen, die in einer einzigen Sendung enthalten sind und jeweils derselben Zolltarifposition unterliegen, ein pauschaler Zollbetrag von 3 x EUR 3, also insgesamt 9 Euro erhoben wird.

Für alle Pakete, selbst für Artikel im Wert von 1 Euro, fallen nun Zollgebühren an.

Warum die EU die Zollfreigrenze abschafft

Was den wirtschaftlichen und politischen Hintergrund betrifft, so gab es in den letzten Jahren einen massiven Anstieg bei Sendungen mit geringem Wert. Dies hat zu hohen jährlichen Zollausfällen aufgrund von Unterdeklarierungen und aufgeteilten Sendungen geführt.

Eine grobe Berechnung auf der Grundlage von ca. 6 Milliarden Kleinsendungen pro Jahr (ca. 16 Millionen pro Tag) und einem Zollausfall von 2–3 Euro pro Sendung ergibt einen geschätzten Zollausfall von deutlich über 10 Milliarden Euro pro Jahr.

Wie bei den meisten Importen von Fälschungen bestehen auch erhebliche Sicherheitsbedenken, da mehr als 60 % der kontrollierten Importe (Spielzeug, Kosmetika, Elektronik) die EU-Sicherheitsstandards nicht erfüllten.

Auswirkungen auf Temu, Shein, AliExpress und andere Direktversender

Aufgrund der neuen Regelung werden Plattformen wie Shein, Temu oder AliExpress mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert sein. Die Umstellung auf EU-Lagerhaltung dürfte jedoch die wahrscheinliche Reaktion solcher Plattformen sein.

Da die Kosten pro Paket deutlich steigen werden, lassen sich durch Massenimporte und EU-Lagerhaltung die strukturellen Nachteile von Verkäufern, die direkt aus China liefern, vermeiden. EU-basierte Vertriebsmodelle werden strukturelle Vorteile haben.

Da die Gebühren pro HS-Code anfallen, werden Verkäufer wahrscheinlich bestrebt sein, die Vielfalt der Codes pro Paket zu minimieren.

Was bedeutet die neue Regelung für Verbraucher?

Für Verbraucher ändert sich in der Regel wenig an der Abwicklung ihrer Bestellungen. In der Regel kümmert sich der Transportdienstleister um die Zollformalitäten und zahlt die Zölle im Voraus.

In einigen Fällen kann der Online-Händler die Zölle auch bereits zum Zeitpunkt des Kaufs im Preis mit einberechnen.

Ausblick: Weitere Änderungen ab 2028

Die seit dem 1. Juli 2026 geltende neue Regelung ist nur vorübergehend. Ab 2028 wird auch für Paketsendungen ein vollständiges Zollsystem eingeführt, und die Zölle werden deutlich höher ausfallen (z. B. 12–21 % für Bekleidung).

Deutschland wendet dieselben EU-weiten Paketvorschriften an, und es gibt keine gesonderte nationale deutsche Abgabe, die über die von der EU eingeführten Bestimmungen hinausgeht. Deutschland setzt die EU-Zollreform direkt um, ohne zusätzliche nationale Gebühren zu erheben.

Der neue pauschale Zollsatz ist nicht zu verwechseln mit einer möglichen zusätzlichen Bearbeitungsgebühr, die spätestens ab November 2026 als weiterer Bestandteil der EU-Zollreform eingeführt werden soll.

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Autor

Michael Fammler ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen insbesondere in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Produktpiraterie und grenzüberschreitender Handel. Seine Schwerpunkte umfassen den Schutz von Marken und Innovationen sowie die rechtliche Begleitung internationaler Vertriebs- und E-Commerce-Strukturen.