Falsche Angaben über Unternehmen oder Einzelpersonen entstehen nicht nur in den „Übersichten mit KI“, sondern zunehmend auch im „KI-Modus“ der Google-Suche. Das LG Aachen hat Google nun im Eilverfahren untersagt, bestimmte rechtswidrige KI-Aussagen weiter zu verbreiten (Beschl. v. 24.09.2026 – 8 O 268/26; GRUR-RS 2026, 25086). Die Entscheidung schließt inhaltlich an die Rechtsprechung des LG München I an und ist auch für Unternehmen von Bedeutung.

Kurz zusammengefasst

  • Google haftet nach dem LG Aachen als Störer, wenn der „KI-Modus“ eigenständige und rechtswidrige Tatsachenbehauptungen erzeugt.
  • Wird Google konkret auf eine falsche Aussage hingewiesen und beseitigt diese nicht, kann eine einstweilige Verfügung schnell erreicht werden.
  • Das Gericht hat die Verfügung ohne vorherige Anhörung von Google erlassen.
  • Für Unternehmen dürfte nach unserer Einschätzung nichts Grundsätzliches anders gelten.

Der Fall

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Google-KI einem Arzt und früheren Klinikdirektor ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung zugeschrieben. Zudem stellte sie den Zusammenhang mit Kündigungen und Abfindungen dar. Tatsächlich betrafen diese Vorgänge jedoch eine andere Person.

Der Betroffene forderte Google zur Löschung auf. Google lehnte dies ab; auch eine Abmahnung führte nicht zum Erfolg. Daraufhin beantragte er eine einstweilige Verfügung, die das Gericht nun erließ.

Warum Google verantwortlich ist

Nach Auffassung des LG Aachen sind die KI-Antworten keine bloße Zusammenstellung oder Verlinkung fremder Inhalte. Der „KI-Modus“ erzeuge vielmehr eigenständige neue Aussagen, indem er Informationen aus verschiedenen Quellen auswertet und miteinander verknüpft. Google stelle diese KI-Funktion bereit und trage daher die Verantwortung für ihre Ergebnisse.

Das Gericht hält es Google zudem für möglich und zumutbar, die Richtigkeit einer beanstandeten Aussage zu prüfen. Denkbar sei etwa, die eigene KI gezielt mit den Einwänden des Betroffenen zu konfrontieren. Damit knüpft das LG Aachen ausdrücklich an das Urteil des LG München I vom 28.05.2026 an.

Rechtlich stützt das Gericht den Unterlassungsanspruch auf § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die KI-Aussagen seien beweisbare Tatsachenbehauptungen und daher falsch darstellbar. Die Eilbedürftigkeit folge daraus, dass die Angaben für einen unbegrenzten Personenkreis abrufbar seien und die berufliche Ehre erheblich beeinträchtigen könnten.

Bedeutung für Unternehmen

Die Entscheidung betraf zwar eine Privatperson. Ihre Argumentation lässt sich jedoch ohne wesentliche Anpassung auf Unternehmen übertragen. Falsche Tatsachenbehauptungen – etwa erfundene Strafverfahren, Skandale oder Geschäftsbeziehungen – können das Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen.

Besonders problematisch ist dabei, dass KI-Antworten im „KI-Modus“ wie eine sachliche und verlässliche Auskunft wirken. Sie können daher Kunden, Geschäftspartner und Bewerber nachhaltig beeinflussen. Ob sich die Rechtsprechung in dieser Form auch auf Unternehmen erstreckt, ist zwar nicht Gegenstand der Entscheidung; nach unserer Einschätzung spricht jedoch vieles dafür.

So gehen Sie vor

  1. Dokumentieren: Sichern Sie Screenshots mit Suchbegriff, Datum und Uhrzeit. Rufen Sie die KI-Antwort idealerweise mehrfach ab, um die Wiederholbarkeit der Falschaussage zu belegen.
  2. Rechtlich einordnen lassen: Prüfen Sie, ob eine beweisbar falsche Tatsache behauptet wird oder lediglich eine unvorteilhafte, aber zulässige Darstellung vorliegt.
  3. Google konkret informieren: Melden Sie die konkrete Aussage nach Art. 16 DSA und/oder mahnen Sie förmlich ab. Entscheidend ist, dass Google die konkrete Falschaussage kennt.
  4. Zügig handeln: Im entschiedenen Fall lagen zwischen der Kenntnis am 28.08. und dem Beschluss vom 24.09. weniger als vier Wochen. Wer zu lange wartet, riskiert, die erforderliche Dringlichkeit zu verlieren. Näheres finden Sie in unserem Fokusthema Das einstweilige Verfügungsverfahren.

FAQ

Haftet Google für Aussagen im KI-Modus?
Nach dem LG Aachen ja, wenn die KI eigenständige und rechtswidrige Tatsachenbehauptungen erzeugt und Google trotz konkretem Hinweis keine Abhilfe schafft.

Gilt das auch für Unternehmen?
Das ist in der Entscheidung nicht ausdrücklich entschieden. Nach unserer Einschätzung kommt eine Haftung jedoch auch zugunsten von Unternehmen in Betracht, gestützt auf das Unternehmenspersönlichkeitsrecht bzw. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Fazit

Falsche KI-Aussagen müssen Unternehmen und Betroffene nicht einfach hinnehmen. Entscheidend ist, die Aussage früh zu dokumentieren, Google konkret darüber zu informieren und bei ausbleibender Abhilfe zügig rechtlich vorzugehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zur Haftung für mit KI erstellte Inhalte sowie zu KI und Recht im Unternehmen.

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Einen Überblick Rund um das Thema KI und Recht im Unternehmen finden Sie in unserem gleichnamigen Fokusthema-Beitrag: KI und Recht im Unternehmen

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